Titel Bild03
urlaub-1705
a_flaggen_deutschland1709
BC_20Animation_20komplett_1_05

!!! Neue Öffnungszeiten Sommer !!!

Öffnungszeiten:  Montag-Freitag von 9.00-13.00   und von 14.30-18.00 Samtag von 9.00-13.00 Uhr

                     Sonntags und Feiertage  nur Schautag ohne Beratung und Verkauf 

Tüvabnahme jede Woche Freitag  Gasabnahme jeden Tag

Wärmetauscher  Austauschpflicht nach 30 Jahren

In unserem Blogbeitrag von September 2012 haben wir davon berichtet, dass die bis dato 10-jährige Austauschpflicht für Wärmetauscher in Truma Flüssiggasheizungen auf 30 Jahre erweitert wurde.

Die gesetzliche Austauschpflicht nach 30 Jahren gilt generell nur für Heizungen und Abgasrohre, die sich in einem in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeug (Reisemobil/LKW) befinden.
Caravans, bzw. Wohnwagen sind von dieser Regelung nicht betroffen!

Für Truma Flüssiggasheizungen und Abgasrohre besteht die Regelung ausschliesslich für Kraftfahrzeuge, die gemäߟ der TA 27 (technische Anforderung) vom 19. März 1993 bis 31.12.2005 eine Bauartgenehmigung erhalten haben.
Bestandsschutz besteht für Heizungen, die bereits vor diesem Zeitraum gefertigt wurden und störungsfrei funktionieren.

Die TA 27 wurde ab dem 01.01.2006 durch die EU-Heizgeräterichtlinie (E1 Kennung) abgelöst. Die gesetzliche Austauschpflicht entfällt somit für Geräte mit Fertigungsdatum nach diesem Stichtag.

Erstmalig tritt die Austauschpflicht nun im Jahr 2023 für Heizungen und Abgasrohre aus dem Jahr 1993 in Kraft, welche ab 19. März 1993 gefertigt und in einem Kraftfahrzeug installiert sind.

Zeitpunkt des nötigen Austausches: Produktionsjahr + 30 Jahre; Beispiel: E2400-96035282 von Baujahr 96 bis muss 2026 ausgetauscht werden

TRUMA Flüssiggasheizungen der Baujahre 1993 bis einschließlich 2005, beginnend mit den Serien/Fabriknummern 93078001 bis 99365999 und Serien/Fabriknummern von 11001001 bis 16365999, sind betroffen.

Anhand der Tabelle findest Du heraus, ob Dein Gerät (jetzt oder später) von der Austauschpflicht betroffen ist ( und welches Gerät ggf. alternativ eingebaut werden kann):

 

Heizgerät Typ

Fertigungsjahr von bis

Fabrik/Serien-nummern betroffen

Austauschvariante(n)

Trumatic C 3400

1994- 1997

alle

Combi 4

Trumatic C 6000

1994 -1997

alle

Combi 6

Trumatic C 3402

1997 -2005

97001001 bis 99365999 und 11001001 bis  16365999

Combi 4

Trumatic C 6002

1997 - 2005

97001001 bis 99365999 und 11001001 bis  16365999

Combi 6

Trumatic C 4002

05.2005 - 12.2005

16120001 bis  16365999

Combi 4

S 3002K

1993 - 2005

alle

S 3004

S 5002K

1993 - 1998

alle

Combi 61/2 oder Varioheat comfort1/2

Trumatic E 1800

1993 - 1996

alle

VarioHeat eco1

Trumatic E 2400

1993 - 2005

93079001 bis 99365999 und 11001001 bis  16365999

Varioheat eco

Trumatic E 2800

1993 - 2002

93079001 bis 99365999 und 11001001 bis  16365999

VarioHeat eco1 oder Combi 42

Trumatic E 4000

1993 - 2005

93079001 bis 99365999 und 11001001 bis  16365999

VarioHeat comfort1 oder Combi 42

Abgasführung muss geändert werden.
2 Einbaumasse und Einbaumöglichkeiten müssen fahrzeugspezifisch Überprüft werden.

Wichtiger Hinweis!

Die Austauschpflicht wird im Rahmen der HU von der jeweiligen KFZ-Überwachungsorganisation geprüft.

Falls Deine Heizung betroffen ist, wende Dich rechtzeitig an Deinen Händler/Servicepartner zum Austausch Deiner Heizung, in ein, der neuen Richtlinien, entsprechendes Gerät.

Somit kann unnötiger Ärger vermieden werden.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in  AllgemeinHeizsysteme und verschlagwortet mit, ,,   von Magdalena.  Permanenter Link zum Eintrag.

Für weiter fragen stehen wir gerne zu Verfügung

Wir übernehmen für Irrtümer und Druckfehler keine Haftung